Zur Begründung hieß es, Sonn- und Feiertage seien als „Tage der Arbeitsruhe“ aus religiösen Gründen, aber auch zur persönlichen Erholung der Arbeitnehmer und ihrer Teilhabe am sozialen Leben geschützt.
„Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber & ein alltägliches Erwerbsinteresse potenzieller Käufer genügen grundsätzlich nicht, um die Verkaufsstellenöffnung an diesen Tagen ausnahmsweise zu rechtfertigen", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung.
Die "normalen" verkaufsoffenen Sonntage sind von der Reglung nicht betroffen und wurden vom Gericht bestätigt. AUS ist nun die Zeit, wo man in der Weihnachtszeit zwischen 13:00 und 20:00 Uhr mal eben einkaufen geht. Da Berlin aber Tourismus-Stadt ist und sich gegen Metropolen wie London und Paris durchsetzen muss und auch will, werden früher oder später die Sonntagsreglungen gekippt werden.
Es sollte jeder Ladenbesitzer oder Kirchgänger selber wissen, ob er oder sie einen Laden führt oder am Sonntag zur Kirche geht. Immerhin funktioniert das Konzept der freien Ladenöffnung erfolgreich seit Jahrzehnten in anderen Ländern, wo auch christliche Mehrheiten vertreten sind.





