Das Landesparlament zog damit die Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die liberale Berliner Regelung mit vier verkaufsoffenen Advents-Sonntagen gekippt hatte. Gegen die Berliner Regelung hatten die Kirchen mehrmals geklagt.
Nach der Neuregelung bleibt es in Berlin aber bei bis zu zehn verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr. Davon werden acht zentral vom Senat festlegt und zwei Sonntage können von den Bezirke bestimmt werden.





